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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

  1. Aufträge werden, soweit keine abweichenden Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt sind, nur zu unseren Bedingungen angenommen und ausgeführt.
  2. Die angeführten Preise verstehen sich netto, exklusive der gesetzlichen Mehrwertssteuer. Preisangaben gelten nur, solange die ihnen zugrunde liegenden Kostenfaktoren unverändert bleiben. Ändern sich diese, erfolgt die Berechung zu den am Versandtag gültigen Preisen.
  3. Liefertermine werden nach bester Voraussicht, jedoch nur unverbindlich genannt. Der Besteller ist nicht berechtigt, vom Kauf zurückzutreten, wenn die Lieferzeit überschritten wurde. Unverschuldete Betriebsstörungen und Umstände welche uns die Lieferung unmöglich machen oder in unzumutbarer Weise erschweren, befreien uns von der Lieferpflicht.
  4. Die Ware kommt auf Kosten und Gefahr des Empfängers zum Versand. Teillieferungen behalten wir uns vor.
  5. Mängelrüge und Gewährleistung:
    Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich schriftlich – bei verborgenen Mängeln bis spätestens jedoch eine Woche nach deren Bekannt werden – mitteilen. Sind Beanstandungen berechtigt, behalten wir uns vor, entweder die Mängel kostenlos zu beseitigen oder aber die gelieferten Waren zurückzunehmen und kostenlos zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche lehnen wir ab.
    Auf Wunsch des Käufers gefertigte Soderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfirst beträgt für Maschinen sechs Monate, Verschleißteile sind ausgenommen. Keine Garantieleistung erfolgt bei normaler Abnützung, Überlastung, Nichtbeachtung der Betriebsanleitung und Eingriffen von Nichtberechtigen oder Verwendung von fremden Teilen.
    Bei Reklamation von Diamantwerkzeugen, die bereits im Einsatz waren, muss der Mangel noch ersichtlich sein, das heißt, die Ware darf nur bis zu höchstens 30 Prozent abgenutzt sein. Da für Diamantwerkzeuge nicht die Möglichkeit einer Nachprüfung der sachgemäßen Behandlung besteht, kann eine Garantie hiefür nicht gewährt werden.
    Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aufgrund der nachfolgend aufgeführten Gründe entstanden sind: fehlerhafte Verwendung auf nicht geeigneten Maschinen, unsachgemäße Montage des Werkzeugs, dauernde Überbelastung oder ungenügende Kühlung, Einsatz in falschem Schneidbelag etc. Bei nicht in unserem Haus aufgelöteten oder aufgeschweißten Segmenten wird ein Reklamationsanspruch grundsätzlich nicht anerkannt.
  6. Die gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum, und zwar auch dann, wenn die aus der gesamten Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen noch nicht voll bezahlt sind. Bis zu diesem Zeitpunkt sind wir auch berechtigt, die Waren vom Käufer zurückzufordern, auch wenn diese teilweise verbraucht wurden. Die Ware darf bis auf Widerruf nur weiterveräußert werden, wenn unser Eigentumsrecht vorbehalten bleibt. Ansprüche aus der Veräußerung sind uns sofort zu zedieren. Pfändungen und andere Einschränkungen unseres Eigentums müssen sofort angezeigt werden.
  7. Zahlungsbedingungen:
    8 Tage 2% Skonto, 30 Tage netto. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist von 30 Tagen werden wir Zinsen in Höhe von drei Prozent über dem banküblichen Zinssatz verrechnen. Zehn Tage nach Rechnungsdatum gilt die Rechnung in allen Einzelheiten als anerkannt. Bei ungünstiger Vermögenslage oder Zahlungsverzug sind wir jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von uns gelieferten Waren zurückzufordern. Wir behalten uns vor, vom Käufer für die dadurch entstandenen Kosten Ersatz zu fordern.
  8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Salzburg.